Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei echten bzw. reinen Vermögensschäden greift. Damit unterscheidet sie sich von normalen Haftpflichtversicherungen, welche in der Regel nur unechte Vermögensschäden versichern. Zwar kann eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung auch in den Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung inbegriffen sein, dies sollte aber auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden.

Wichtiger Hinweis

Insbesondere, wenn Sie beruflich ausschließlich mit der Verwaltung oder Verfügung von fremdem Eigentum zu tun haben, sollten Sie andere Schadensquellen nicht vernachlässigen. Stürzt etwa ein Kunde in Ihren Büroräumen und kommt dabei zu Schaden, so greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht. Weitere Informationen zur Betriebshaftpflicht finden Sie hier.

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann den Versicherten vor finanziellen Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe schützen. Je nach Branche sollte daher auch auf die maximale Versicherungssumme geachtet werden. Denn wenn diese zu niedrig angesetzt ist, kann der Versicherte bei einem größeren Schaden trotz Versicherung auf einer hohen Geldsumme sitzenbleiben.

Insbesondere

  • Unternehmer,
  • Selbständige
  • und Freiberufler,

die

  • fremde Vermögensinteressen vertreten,
  • beratend
  • oder verwaltend tätig sind,

sollten sich zusätzlich bzw. ergänzend zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen. Auch Menschen, die beruflich stark in die Unternehmensprozesse fremder Firmen eingebunden sind wie bspw. IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, können sich entsprechend absichern. Wie die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung wehrt auch die Vermögensschadenhaftpflicht unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter ab.

Versicherungspflicht als Steuerberater, Rechtsanwalt und Makler

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für solche Dienstleister ausgelegt, die beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und einen erlaubnispflichten Beruf ausüben. Neben Rechtsanwälten und Steuerberatern benötigt unter anderem auch Versicherungsmakler, Finanzierungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobilienmakler eine Berufshaftpflichtversicherung, die Vermögensschäden versichert. Also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Auch für andere Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten – etwa Notare und Wirtschaftsprüfer – ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung grundlegend, um die eigene berufliche Existenz nicht durch ein einziges berufliches Versehen oder auch nur ein angebliches Versehen zu gefährden.

Wichtiger Hinweis

Insbesondere dann, wenn Ihre berufliche Tätigkeit auch zu Personen- oder Sachschäden führen kann, empfiehlt es sich die Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung zu kombinieren bzw. in Ergänzung abzuschließen.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie bspw.:

  • Ihrer Betriebsgröße,
  • der Anzahl der Mitarbeiter,
  • Ihrem Jahresumsatz

ab.

Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind die Prämien günstiger. Im Schadensfall jedoch muss der vereinbarte Selbstbehalt geleistet werden.

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