D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung)

Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Die D&O-Versicherung auch als Managerhaftpflicht bekannt, ist eine wichtige Versicherung für Manager, die aufgrund der sogenannten Geschäftsführerhaftung (Managerhaftung) mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen einstehen und damit persönlich haften.

Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?

Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte, Verwaltungsbeiräte, Vorstände und Geschäftsführer von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe einer D&O-Versicherung absichern.

Leistungen einer D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Hier können Sie weitere Leistungen wie weltweite Deckung, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung und weitere vereinbaren.

Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?

Bei der D&O-Versicherung werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden versichert. Also reine Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden sind hiervon ausgenommen. Es gibt jedoch Anbieter, welche eine sog. erweiterte Vermögensschadenhaftpflicht anbieten und der Versicherungsschutz damit ausgedehnt wird.

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Welche Leistungen werden im Schadensfall erbracht?

Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Hier erhalten Sie Beratung von spezialisierten Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Ähnlich wie bei einer rechtsschutzversicherung werden Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten übernommen – auch dann, wenn die Deckungsfrage noch nicht abschließend geklärt ist. Der Versicherer geht hier also in Vorleistung. Einige Versicherer verzichten auf Rückforderungen ersetzter Kosten, wenn sich herausstellt, dass kein Leistungsanspruch angefallen ist.

Schutz des privaten Vermögens

Als Führungskraft eines Unternehmens, Verein, Verband oder Stiftung treffen Sie täglich wichtige Entscheidungen. Mit der Entscheidungsbefugnis geht eine hohe Verantwortung einher. So besteht die Gefahr, dass durch bestimmte Entscheidungen einmal ein einkalkulierter Schaden entstehen kann. In solchen Fällen kann die Haftung bis in den privaten Bereich fallen bzw. werden Sie persönlich zur Haftung gezogen. So entsteht ein privates existenzielles Risiko, welche über eine D&O-Versicherung finanziell abgesichert ist.

  • Absicherung bei Schadensersatzansprüchen von Kunden und Lieferanten
  • Absicherung bei Schadensersatzansprüchen Ihres Unternehmens
  • Beratung durch spezialisierte Anwälte

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