Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung unterstützt Sie beim Tragen der Zahnbehandlungskosten. Während die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen geringen Festbetrag übernehmen, zahlt eine Zahnzusatzversicherung einen großen Teil der Kosten für zahnärztliche Behandlungen und beim Zahnersatz. Mit dem richtigen Tarif reduzieren Sie Ihre finanzielle Belastung.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die Höhe der Zuzahlung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse orientiert sich am zahnärztlichen Befund und nicht an der Behandlungsmethode. Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄZ) werden die Behandlungsmethoden entsprechend erstattet. Die Kassen tragen also nur die Kosten, die bei einem bestimmten Befund üblich sind.

Für Extras wie Inlays oder Keramikfüllung zahlen Sie selbst.

Eine Zahnzusatzversicherung leistet hingegen vereinbarte Erstattungsätze (in Prozent der Kosten) zumeist nach Vorleistung der GKV. Schon bei der Qualität von Füllungen erhalten Sie mit der Zahnzusatzversicherung höherwertigere Qualität und haben damit weniger Beschwerden in der Zukunft.

Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Denn neben der Zahnbehandlung kann mit fortgeschrittenem Alter der Zahnersatz wichtig werden. Denn auch hier leistet die Zahnzusatzversicherung feste Erstattungssätze, sodass Sie sich höherwertigen Zahnersatz leisten können.

Ebenso leistet eine Zahnzusatzversicherung einiger Gesellschaften Erstattungen für Zahnreinigungen.

Speziell für Jugendliche und Kinder ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Diese leistet auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen, sodass Sie nur einen geringen Teil der Kosten selber tragen müssen. Denn gerade in der Kieferorthopädie können hohe Kosten entstehen. Die GKV prüft anhand einer sog. Indikationsgruppe ob die Behandlung notwendig ist. Die GKV übernimmt nur einen Teil der Kosten bei Indikationsstufen von 3 -5, wohingegen die Zahnzusatzversicherung schon ab der ersten Stufe Zahlungen leistet.

Leistungen in einem kurzen Überblick

  • Zahnbehandlungen (bspw. Füllungen, Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen …)
  • Zahnersatz (bspw. Brücken, Kronen, …)
  • Inlays
  • Kieferorthopädische Behandlungen (bspw. Zahnspange)

Wie finde ich die für mich richtige Absicherung?

Es gibt eine Vielzahl von Versicherern mit verschiedenen Tarifen. Die Tarife unterscheiden sich grundsätzlich in Ihren Erstattungssätzen und damit preislich. Es gibt Versicherer, welche sich auf das Thema der Zahnzusatzversicherung spezialisiert haben bzw. besonders guten Versicherungsschutz zu einem guten Preis anbieten. Ein Vergleich zwischen den Anbietern ist daher lohnenswert.

Unser Tipp

Gerne erstellen unsere Experten Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Präferenzen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot. So finden wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Produkt.

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Wartezeiten

Die Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung betragen durchschnittlich 3 bis 8 Monate. Für den Bereich der Zahnbehandlung sind zumeist 3 Monate Wartezeit vorgesehen. Für den Bereich der Kieferorthopädie sind es hingegen schon bis zu 8 Monate. Auch hier unterscheiden sich die Versicherer und Tarife.

Die Gesundheitsprüfung

Für die Einschätzung ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt, wird eine Risikoprüfung vorgenommen. Hier werden Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte gestellt.

Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragsstellung. Liegen relevante Einschränkungen vor, wie bspw. fehlende Zähne, wird ein weiterer Fragebogen hierzu benötigt oder ein Arztbericht. Unter anderem sind bei der Antragsstellung folgende Angaben zu machen:

  1. Gesundheitszustand, aktuelle Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
  2. Alter

Diese Angaben müssen immer vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollten die Angaben unvollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß sein, so kann der Versicherer jederzeit vom Vertrag zurück treten sobald dieser Kenntniss darüber erlangt.

Daher ist es sehr wichtig, bei der Antragsstellung alle Fragen korrekt zu beantworten. Im Zweifel können Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Vesicherer sich den erforderlichen Arztbericht einholen kann.

Wichtiger Hinweis

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

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