Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber für die Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer zusagt. Über die bAV kann der Arbeitnehmer mit Unterstützung des Arbeitgebers auch sein existenzielles Risiko der Invalidität, Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenversorgung bei Tod absichern.

Die betriebliche Altersvorsorge sieht insgesamt 5 Durchführungswege vor. Für Angestellte und Arbeiter ist die Direktversicherung und die Direktzusage eine lukrative Form für das Alter vorzusorgen. Dabei können Lohnsteuer und Sozialabgaben gespart werden.

Anrecht auf Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat per Gesetz einen Anspruch darauf, einen Teil seines Gehalts für die Altersvorsorge zu verwenden. Der Arbeitgeber hat im Umkehrschluss die Pflicht diese Möglichkeit über eine Direktversicherung oder Direktzusage anzubieten. Für Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer gibt es weitere Möglichkeiten, welche unter Firmenkunden beschrieben werden.

Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung und bedeutet, dass ein Teil des Gehalts vom Bruttolohn des Arbeitnehmers in die Altersvorsorge investiert wird, wodurch der Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen kann.

Dieser Rechtsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert. Der Arbeitgeber kann hierdurch Lohnnebenkosten sparen. Somit ist die Direktversicherung oder Direktzusage für beide attraktiv.

Zusätzlich kann der Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen, sodass für den Arbeitnehmer höhere Beiträge in die Versicherung fließen.

Der Arbeitgeber ist hierzu allerdings nicht verpflichtet.

Direktversicherung oder Direktzusage?

Der Arbeitgeber kann entscheiden ob er eine Direktzusage oder eine Direktversicherung anbieten möchte.

Direktversicherung Direktzusage
Betriebliche Altersversorgung durch ein Lebensversicherungsunternehmen Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber zahlt direkt aus dem Bruttoeinkommen in die Versicherung ein, hierdurch entstehen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsersparnisse Der Arbeitgeber zahlt dann später auch die monatliche Rente aus (meist der Fall in sehr großen Unternehmen)
Dem Arbeitgeber steht frei ob er sich an der Finanzierung beteiligen möchte Bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) die Zahlungen an den Arbeitnehmer

Häufig wird die Direktversicherung gewählt, da das Haftungsrisiko für zukünftige Rentenzahlungen die Versicherung übernimmt.

Weitere Formen sind Pensionsfonds, Pensionskassen und Unterstützungskassen.

Wie funktioniert eine Direktversicherung und wie sieht die Förderung aus?

Eine Direktversicherung ist eine Form der Lebensversicherung einer Versicherungsgesellschaft. Die Direktversicherung funktioniert im Wesentlichen wie eine klassische Rentenversicherung/Lebensversicherung mit Ausstattung einer Grundverzinsung (1,25% bis Ende 2016), Beteiligung an Überschüssen, Leistung für Hinterbliebene bei Tod und weitere. Hier werden die Beiträge jedoch nicht vom Arbeitnehmer an den Versicherer geleistet sondern über das Bruttogehalt gezahlt. Der Arbeitnehmer ist somit versicherte Person und der Arbeitgeber Versicherungsnehmer.

In dieser beispielhaften Berechnung werden 100 € aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers in die bAV investiert. Der Arbeitnehmer erhält dadurch lediglich 47,77 € weniger Netto. In den Vertrag fließen 100 € bei einem effektiven Beitrag von 47,77 € ein.

Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung und ist unverbindlich und ohne Gewähr.

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Bis zu welchen Beitrag erhalte ich die Förderung?

Grundsätzlich können Sie einen Beitrag bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung investieren. Die BBG steigt i. d. R. jedes Jahr, somit können Sie Ihre Beiträge entsprechend anpassen.

Die BBG in den Jahren 2015, 2016 und 2017:
2015 6.050 € × 4 % = 242 €
2016 6.200 € × 4 % = 248 €
2017 6.350 € × 4 % = 254 €

Nächstes Jahr haben Sie also die Möglichkeit bis zu 254 € Lohnsteuer- und Sozialabgabenfrei in Ihre bAV zu investieren.

Zusätzlich können Sie jedes Jahr 1.800 € investieren. Auf diesen Betrag fallen keine Sozialversicherungsersparnisse an. Dafür können Sie allerdings an der Lohnsteuer sparen.

Wichtiger Hinweis

Bei Personen die über der BBG verdienen, können Sozialabgaben ggf. nicht gespart werden. Für diese Personen gibt es alternative Durchführungswege.

Wie werden meine Beiträge investiert?

Die staatlich geförderte Rente gibt es in unterschiedlichen Anlageklassen. Hier ist es wichtig wie sicherheits- und chancenorientiert Sie sind.

Grundsätzlich erhalten Sie bei einer Rentenversicherung eine Grundverzinsung (Nicht bei Bank-/Fondssparplänen).

Je nach Ihrer persönlichen Risikoneigung werden Ihre Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere und/oder in chancenorientierten Wertpapieren wie bspw. Aktienfonds investiert.

Es gibt aber auch „Hybridlösungen“, bei welchen Sie zum einen eine Sicherheit erhalten wie bspw. eine garantierte Mindestrente oder Mindestkapital bei Auszahlung, aber gleichzeitig die Chance, am Kapitalmarkt Rendite zu erwirtschaften.

Folgende Risikoklassen können für Sie in Frage kommen:

Risikoklasse Beschreibung
I Sie erhalten eine garantierte Verzinsung von 1,25% in 2016 (0,9% in 2017). Ihre Beiträge werden nur in sicherheitsorientierte Wertpapiere angelegt.
II Hier erhalten Sie den größten Teil der Überschüsse (Gewinne der Gesellschaft) aus dem Deckungsstock des Lebensversicherers. Die Beiträge werden grundsätzlich in sicherheitsorientierten Wertpapieren angelegt.
III Hier werden Ihre Beiträge aktiv oder passiv über Fonds am Kapitalmarkt investiert. Der Aktienanteil kann je nach Marktlage niedriger oder höher ausfallen.
IV Hier haben Sie den größten Teil Ihrer Beiträge in chancenorientierten Fonds wie bspw. Aktienfonds investiert. Damit steigt auch die Schwankungsbreite bietet aber im Gegenzug eine möglich höhere Rendite als bei anderen Risikoklassen.

Wichtiger Hinweis

Den Garantiezins von 1,25 % erhalten sie nur noch bei Abschluss bis Ende 2016! Ab 2017 erhalten Sie 0,9 %. Bei manchen Anbietern nur noch 0,5 %.

Es ist festzuhalten, dass Sie mit höherer Risikoklasse größere Chancen auf eine höhere Auszahlung der Rente oder Kapital haben. Allerdings steigen zumeist die Kosten für den Vertrag mit steigender Risikoklasse. Eine höhere Risikoklasse sollte grundsätzlich erst ab einer Laufzeit von 20 Jahren gewählt werden.

Weitere Informationen zu Fonds finden Sie hier unter Fondssparplan.

Welche Erträge fließen in meine Rentenversicherung?

Aufgrund der verschiedenen Varianten kann hier keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich erhält der Sparer einen festen Garantiezins (1,25% bei Abschluss bis Ende 2016) und eine Überschussbeteiligung die sich wie folgt zusammensetzen kann:

  • Kapitalerträge am Kapitalmarkt
  • Wirtschaftlichkeit des Versicherers
  • Weniger Auszahlung als angenommen
  • Bewertungsreserven (bspw. Verkauf der Immobilien des Versicherers)
  • Schlussüberschuss

Mit welcher Verzinsung Sie rechnen können hängt stark davon ab für welchen Tarif, mit welcher Sicherheit, bei welcher Gesellschaft Sie sich entscheiden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die marktdurchschnittliche Gesamtverzinsung der Lebensversicherer in Deutschland liegt bei ca. 3,56 Prozent.

(Quelle: Assekurata - GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft; 28.01.2016)

Welche Kosten fallen bei einer bAV an?

Je nach Modell fallen unterschiedliche Kosten an. Bei der gängigsten Form – die Rentenversicherung - sind die Kostenstrukturen unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Risikoklasse.

Grundsätzlich fallen folgende Kosten bei den Gesellschaften an:

  1. Abschluss- und Vertriebskosten (nicht oder nur gering bei Online-/Direktversicherer
  2. laufende Verwaltungskosten während der Ansparphase und Rentenphase
  3. laufende variable Kosten
  4. gegebenenfalls Fondskosten

Auf die Kosten sollten Sie bei der Auswahl eines Versicherers achten. Jedoch nicht ohne zu berücksichtigen, dass Sie dafür eine Leistung des Versicherer erhalten.

Das sind Leistungen wie bspw.:

  • eine lebenslange garantierte Mindestrente
  • Überschussbeteiligung
  • gegebenenfalls Kapitalerträge über die Fonds
  • Leistung bei Tod des Versicherten

Dennoch lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote mit Blick auf die Kostenstrukturen. Die Kosten sind zumeist in den Produktinformationsblättern oder direkt im Angebot dargestellt.

Was passiert mit meiner Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel?

Grundsätzlich können Sie Ihre Direktversicherung ohne Förderung privat fortführen. Wenn der neue Arbeitgeber Ihnen gestattet die aktuelle Direktversicherung mitzunehmen, können Sie die Entgeltumwandlung über den neuen Arbeitgeber fortführen. Der Arbeitgeber übernimmt die Versicherungsnehmereigenschaft des vorherigen Arbeitgebers.

Was passiert wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?

Bei der Direktversicherung trägt die Haftung der zukünftigen Rentenzahlung die Versicherung. Somit können Sie Ihren Vertrag privat fortführen oder bei Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber u. U. die Entgeltumwandlung fortsetzen.

Bei einer Direktzusage haftet grundsätzlich Ihr Arbeitgeber für die zukünftigen Rentenzahlungen. Hierfür muss dieser die Haftung über einen Pensionssicherungsverein rückversichern. Dieser Verein übernimmt dann die Zahlung an den Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Vor und Nachteile einer bAV im Überblick

Jede Form der Altersvorsorge bringt Vor- und Nachteile mit sich.

Vorteile Nachteile
Förderung durch Lohnsteuer- und Sozialabgabenersparnis Keine Entnahmemöglichkeit des Kapitals während der Ansparphase
Garantierte lebenslange Rente Auf die Rente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen (sofern nicht privat krankenversichert)
Grundverzinsung von 1,25% (bei Abschluss bis Ende 2016) Keine Beleihbarkeit des Kapitals
Hinterbliebenenabsicherung bei Tod Kapitalentnahme für bspw. bei Kauf einer Immobilie nicht möglich
Partizipation an den Überschüssen des Versicherers Bei Wechsel des Arbeitgebers u. U. keine Mitnahme möglich
Bei fondsgebundenen Varianten zusätzliche Ertragschancen durch Anlage in Fonds

Wie finde ich die richtigen Anbieter?

Wenn Ihr Arbeitgeber eine feste Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Versicherern hat, so können Sie einen der Versicherer auswählen. Es gibt auch Arbeitgeber die keine festen Rahmenvereinbarungen mit Versicherern haben, sodass Sie grundsätzlich selber entscheiden können über welche Versicherung Ihre bAV laufen soll.

Unser Tipp

Nutzen Sie unsere Experten für die richtige Auswahl des Versicherers und Tarifs. Gerne erhalten Sie eine Beratung und im Anschluss unverbindliche Angebote, welche unter Berücksichtigung Ihrer Präferenzen für Sie in Frage kommen.

Wie finde ich heraus ob mein Arbeitgeber Rahmenvereinbarungen hat?

Grundsätzlich ist hier die erste Anlaufstelle die Personalabteilung oder die Buchhaltung. Bei diesen Stellen bekommen Sie die Informationen ob es Rahmenvereinbarungen gibt und wenn ja, welche Gesellschaften angeboten werden.

Kann man die bAV kündigen?

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht ohne Weiteres möglich. Eine Beitragsfreistellung ist die bessere Alternative, denn hierbei zahlen Sie keine Beiträge mehr ein und erhalten auf Ihre bis dato eingezahltes Kapital weiterhin Verzinsung. Die Auszahlung des Kapitals erfolgt dann zum vereinbarten Ablauf.

Mehr Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

Die genaue Planung einer Altersvorsorge ist sehr wichtig. Gerade bei einer bAV sollten Sie nicht auf eine Beratung verzichten. Zu vielseitig und unterschiedlich sind die Tarife der Versicherer. Insbesondere die Entscheidung welchen Anbieter mit welcher Risikoneigung Sie wählen, sollte vorher mit einem unserer Experten besprochen werden. Möglicherweise sind andere Vorsorgeformen ebenso interessant für Sie.