Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und weitere am Gebäude und mit dem Gebäude fest verankerten Teilen entstanden sind.

Dazu gehören auch Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Leistungen einer Wohngebäudeversicherung

Entsteht am Haus oder an anderen, auf dem Grundstück stehenden Objekten, ein Schaden, aufgrund von versicherten Gefahren wie bspw. Feuer oder Sturm/Hagel bezahlt die Wohngebäudeversicherung die Kosten die durch die Schäden entstanden sind.

Üblicherweise deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten ab, wenn Schäden durch folgende Quellen entstehen:

  • Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Überspannung
  • Stürme mit einer Windstärke von mindestens von 8 beziehungsweise 62 km/h
  • Hagel
  • Leitungswasser (bei bestimmungswidrigem Austreten)
  • Wasserschaden Frost- und Bruchschäden

Auch alle Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden durch eine Gebäudeversicherung geschützt. Dazu zählen unter anderem Heizungen, Einbauküchen und Antennen und auf dem Grundstück stehende Objekte wie Gartenhäuser, Garagen und weitere. Zu Beginn der Versicherung sollte geklärt werden, welche auf dem Grundstück stehenden Gebäude mitversichert werden sollen. Denn Gebäude, die nicht zur Immobilie gehören, müssen unter Umständen gesondert versichert werden, wie beispielsweise ein Gartenhaus.

Das bewegliche Eigentum im Haus, wie etwa Möbel, Wertgegenstände, Klamotten und weitere werden über eine Hausratversicherung abgedeckt.

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer abschließen. Die Versicherung sollte unmittelbar nach Einzug in das Wohngebäude abgeschlossen werden. Auch zu Beginn einer Finanzierung sollte das Wohngebäude versichert werden. Oftmals verlangen die Kreditgebenden Banken einen Nachweis der Wohngebäudeversicherung. Denn sollte ein Schaden auftreten und kein Versicherungsschutz oder zu geringer Versicherungsschutz vorhanden sein, so benötigen Sie weiteres Geld um die Schäden zu begleichen. Eine Wertminderung kann ebenso aufgrund von Schäden eintreten.

Worauf ist bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu achten?

Grundsätzlich versichern Sie zunächst den Wert des Gebäudes. Um den Wert zu ermitteln gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können den Wert mittels eines Gutachters zum Neuwert schätzen lassen. Wohngebäudeversicherer bieten kaum noch Neuwertversicherungen an. Bei solchen wird der Wert des Hauses zu einem einzigen Zeitpunkt berechnet und dann nicht mehr an Inflation oder sich ändernde Baupreise angepasst. Somit besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Kommt es dann zu einem Schaden, reicht die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung wohlmöglich nicht aus, um einen Neubau oder notwendige Reparaturen zu finanzieren.

Sie können das Wohngebäude zum Zeitwert schätzen lassen, wodurch eine Versicherungssumme, die der Hausbesitzer nach Abzug der Wertminderung durch Alter und Abnutzung des Gebäudes ermittelt wird. Es wird demnach nicht die Summe ausgezahlt, die für eine Reparatur wie bei einer Neuwertversicherung notwendig ist, sondern der Betrag, den das Gebäude zum Zeitpunkt des Schadensfall noch wert ist.

Die häufigste Form der Wertermittlung ist der Wert nach 1914.

Eine Versicherung ermittelt den Wert in der Regel nach der Wertermittlung 1914. Diese Wertermittlung gibt an, welchen Wert das Wohngebäude im Jahre 1914 gehabt hätte. Dieser Wert wird jährlich mit dem steigenden Neuwert multipliziert. Da Häuser meistens mehrere Jahrzehnte stehen, müssen Gebäudeversicherungen ständig angepasst werden.

So wird ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet. Der daraus entstehende gleitende Neuwertfaktor berücksichtigt dann die Wertsteigerung Ihres Wohngebäudes. Die Entschädigungssumme entspricht so nicht nur den aktuellen Kosten für das Material sondern auch der aktuellen Löhne von Bauarbeitern.

Unser Tipp

Bei der Auswahl von Angeboten sollten Sie auf die Wertermittlung nach 1914 achten.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Pauschal lassen sich die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nicht angeben. Die Beiträge richten sich nach mehreren Faktoren. Einerseits ist die Bauweise des Hauses relevant, andererseits die Art der Überdachung. Zusätzlich ist der Beitrag vom Wert des Wohngebäudes abhängig und wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ist. Weiterhin ist es die Frage ob Sie weitere Risiken wie bspw. Überschwemmungen, Schneedruck, Hochwasser und weitere mitversichern. Dies ist die Elementarschadenversicherung.

Elementarschadenversicherung

Neben der Wohngebäudeversicherung welche für Kosten durch Schäden wie Feuer, Wasser, Sturm und Hagel aufkommt bietet die Elementarschadenversicherung Leistungen bei weitergehenden Risiken (Naturereignissen) wie

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Auch bei der Elementarschadenversicherung wird zumeist eine Selbstbeteiligung vereinbart, sodass die Kosten nach Abzug der Selbstbeteiligung von der Elementarschadenversicherung übernommen werden.

Der Abschluss dieser Elementarversicherung ist gerade in gefährdeten Gebieten, zum Beispiel an Flüssen oder in schneereichen Regionen, empfehlenswert.

Welche Versicherungen benötige ich bei Bau eines neuen Wohngebäudes?

Bei Bau oder Umbau eines Wohngebäudes benötigen Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Denn mit dem Bau eines Wohngebäudes können Schäden vom Bau oder vom Baugrundstück ausgehen.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns gerne!

Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Bei Eigentümerwechsel muss der Versicherer sofort über den Verkauf informiert werden bzw. über den neuen Eigentümer. Der neue Eigentümer kann die Rechte und Pflichten aus dem Vorvertrag übernehmen oder innerhalb eines Monats fristlos kündigen.

Unser Tipp

Wenn Sie ein Wohngebäude kaufen, sollten Sie sich alternative Angebote zu der bestehenden Wohngebäudeversicherung einholen. Zum einen können Sie eine günstigere Versicherung erhalten oder bessere Leistungen. Ebenso bietet sich mit dieser Gelegenheit ein Versicherungscheck an. Hierfür stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Kündigung/Wechsel einer Wohngebäudeversicherung

Sie können Ihre Wohngebäude je nach Laufzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit kündigen.

Innerhalb der Kündigungsfrist haben Sie die Möglichkeit nach einer neuen Wohngebäudeversicherung zu suchen bzw. zu vergleichen.

Unser Tipp

Gerne erstellen unsere Experten Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Präferenzen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot. So finden wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Produkt.