Pflegeabsicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt gesetzlich und privat Krankenversicherte finanziell, wenn sie auf Pflege angewiesen sind. Seit 1995 gibt es diese Sozialleistung. Doch die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege abzudecken. Darum ist es sinnvoll, zusätzlich privat vorzusorgen. Seit einigen Jahren wird der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung teilweise sogar vom Staat gefördert.

Warum ist eine Pflegeabsicherung so wichtig?

Die private Pflegeabsicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn die Anzahl an Pflegebedürftige Personen steigt stetig. Die Kosten und Ausgaben der sozialen Pflegekassen steigen somit auch wodurch das Geld knapp wird. Vorrausichtlich im Jahr 2050 werden rund 4,5 Millionen Menschen auf die Hilfe von Angehörigen oder auf professionelle Pflegekräfte und Pflegedienste angewiesen sein. Hinzu kommt, dass die Pflegebedürftigen auch immer länger Pflege in Anspruch nehmen, denn auch die Lebenserwartung steigt.

Die Pflegeleistungen der sozialen Pflegekassen dienen nicht dazu, alle Pflegekosten abzudecken. Denn die Kosten können je nach Pflegestufe in mehrere Tausend € gehen. Dafür fehlen die finanziellen Mittel. Hat ein Pflegebedürftiger seine gesetzlich vorgesehenen Leistungen erhalten und benötigt weiteres Geld, so können auch Angehörige wie Ehepartner oder Kinder zur Zahlung der Pflegekosten verpflichtet werden.

Wie viel finanzielle Unterstützung erhalte ich von der sozialen Pflegekasse?

Zunächst wird die Schwere der Pflegebedürftigkeit geprüft. Diese Prüfung orientiert sich an bestimmte Definitionen im Sozialgesetzbuch, nachdem mittels eines Gutachtens die körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingeschätzt werden. Das Ergebnis entscheidet, welche gesetzlichen Leistungen der Pflegebedürftige erhält. Die Leistungen werden durch den Beitragssatz aller gesetzlich Versicherten finanziert.

Welche Pflegestufen gibt es und wie wird die Pflegestufe festgestellt?

Es gibt 4 Pflegestufen, wie

Pflegestufe Beschreibung
0 erheblich Pflegebedürftige; eingeschränkte Alltagskompetenz
I erheblich Pflegebedürftige; Hilfsbedürftigkeit von 90 Minuten täglich
II Schwerpflegebedürftige; Hilfsbedürftigkeit von 3 Stunden täglich
III Schwerstpflegebedürftige; Hilfsbedürftigkeit von mind. 6 Stunden täglich

Die Hilfsbedürftigkeit liegt vor wenn die Person täglich wiederkehrende Verrichtungen wie Putzen, Kochen, Waschen und weitere, nicht mehr ohne Hilfe bewerkstelligen kann.

Die Höhe der Leistungen richtet sich jedoch nicht nur nach der Pflegestufe, sondern auch nach der Art der Pflege. So gibt es für die Betreuung durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst in den eigenen vier Wänden andere Leistungen als bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim.

Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse beträgt:

Plegestufe Pflege durch Angehörige Pflege durch Pflegedienst Vollstationäre Pflege
0 Keine Leistungen (privat Pflegeabsicherung leistet hingegen)
I 244 € 468 € 1.064 €
II 458 € 1.144 € 1.330 €
III 728 € 1.612 € 1.612 €

Quelle: Bundesamt für Statistik, Pflegestatistik

Die Leistungen der sozialen Pflegepflichtversicherung reichen nicht aus um im Pflegefall eine qualitative und ausreichende Pflege zu erhalten. Daher ist die private Pflegeversicherung unerlässlich.

Leistungen der privaten Pflegeversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung kann Ihnen dabei helfen, die Lücken zu schließen, die durch geringe Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung entstehen. Je nach Region sind die Kosten für ambulante und stationäre Pflege unterschiedlich. Für einen Platz im Pflegeheim beispielsweise zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.612 €.

Die stationären Pflegekosten betragen in Deutschland durchschnittlich:

Pflegestufe Kosten
I 2.625 €
II 3.160 €
II 3.715 €

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik.

Mit den finanziellen Leistungen der Pflegepflichtversicherung entstehen somit Versorgungslücken. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 7 Jahren und einer Pflegestufe von III beträgt die Lücke über 150.000 €. Diese Lücke müssen dann entweder Sie selbst oder Ihre Angehörigen füllen. Nicht selten wird dann Sozialhilfe notwendig. Mit einer Zusatzversicherung für den Fall der Pflege sind Sie und Ihre Angehörige finanziell abgesichert.

Wie finde ich die für mich geeignete Absicherung?

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich die Versorgungslücke zwischen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit schließen.

Grundsätzlich bieten Versicherer folgende Absicherungsvarianten an:

1. Pflegetagegeld

Eine Pflegetagegeldversicherung bietet sich an, wenn die Pflege privat vorgenommen werden soll oder wenn Sie ein Zusatzeinkommen erhalten möchten. Mit dieser Form der Absicherung bekommen Pflegebedürftige einen vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem sie Pflege benötigen. Die Höhe kann für jede Pflegestufe beliebig gewählt werden. Je nachdem für welchen Betrag Sie sich entscheiden erhalten sie bestimmte Erstattungssätze für einzelne Pflegestufen.

Bei höchster Pflegebedürftigkeit gibt es das volle Tagegeld, also 100 Prozent des vereinbarten Tagegelds. Bei den angebotenen Tarifen erhalten Sie i. d. R. bei Pflegestufe II 70 Prozent und bei Pflegestufe I 30 Prozent.

Ein Beispiel:

Pflegestufe II, vereinbartes Tagegeld 30 €.
= 21 € für jeden Tag, im Monat also 630 €

2. Pflegekostenversicherung

Diese Variante der Pflegeversicherung ist sinnvoll, wenn die Pflege durch professionelles Personal erfolgen soll. Bei privater Pflege bietet sie weniger Unterstützung. Die Versicherung hilft Ihnen beim Begleichen der Rechnungen von Pflegeeinrichtungen und bietet verschiedene Leistungen. Welchen Anteil der Kosten die Pflegeversicherung übernimmt, bestimmen Sie beim Vertragsabschluss.

Hierbei sollte beachtet werden, dass die Kosten, welche von Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt werden, sehr hoch sein können. Zahlungen von mehreren tausend € pro Monat sind keine Seltenheit und sollten bei der Wahl der Beitragssummen berücksichtigt werden.

3. Pflegerentenversicherung

Möchten Sie im Pflegefall eine Rente bzw. ein Pflegegeld erhalten, so empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegerentenversicherung. Diese ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Sie zahlt Ihnen bei Pflegebedürftigkeit eine von Ihnen zuvor bestimmte Rente als Pflegegeld aus.

Was ist die Pflege-Bahr-Versicherung?

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den sogenannten Pflege-Bahr. Damit ist eine Pflegetagegeldversicherung gemeint, die unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert wird. Das besondere bei dieser Absicherung ist, dass Personen die schon schweren Erkrankungen haben sich mit der Pflege-Bahr dennoch versichern können. Weiterhin muss der Eigenanteil zur Versicherung mindestens 10 € monatlich betragen und bei höchster Pflegebedürftigkeit muss die Versicherung Leistungen in Höhe von mindestens 600 € monatlich erbringen.

Die Förderung beträgt 5 € monatlich und wird vom zu zahlenden Beitrag abgezogen.

Die Gesundheitsprüfung

Für die Einschätzung ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt, wird eine Risikoprüfung vorgenommen. Hier werden Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte gestellt.

Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragsstellung. Liegen relevante Einschränkungen vor, wie bspw. Allergien, wird ein weiterer Fragebogen hierzu benötigt oder ein Arztbericht. Unter anderem sind bei der Antragsstellung folgende Angaben zu machen:

  1. Gesundheitszustand, aktuelle Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
  2. Alter

Diese Angaben müssen immer vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollten die Angaben unvollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß sein, so kann der Versicherer jederzeit vom Vertrag zurück treten sobald dieser Kenntniss darüber erlangt.

Daher ist es sehr wichtig, bei der Antragsstellung alle Fragen korrekt zu beantworten. Im Zweifel können Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Vesicherer sich den erforderlichen Arztbericht einholen kann.

Wichtiger Hinweis

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

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