Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen durch Schäden, die Sie anderen zufügen. Ob Sie versehentlich oder aus Missgeschick einem anderen einen Schaden zufügen, so müssen Sie dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Dies ist gesetzlich festgelegt. Somit können existenzbedrohende Kosten entstehen.

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden unerlässlich.

Leistungen einer Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung erstattet Ihnen die Kosten bzw. leistet die Zahlung an den geschädigten, in der Höhe wie Sie der Geschädigte rechtlich geltend macht. Dies können bspw. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Somit sind Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt.

Die richtige Haftpflichtversicherung finden

Um nicht nur eine günstige, sondern auch die für Sie richtigen Leistungsinhalte zu finden ist es ratsam die Angebote mit einem Experten gemeinsam zu prüfen, sodass Sie nicht Gefahr laufen über versteckte Klauseln keine Leistung zu erhalten und für den entstandenen Schaden selber aufkommen müssen.

Unser Tipp

Gerne erstellen unsere Experten Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Präferenzen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot. So finden wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Produkt.

Wie sind Kinder und Studenten versichert?

Kinder sind über die Familienversicherung mit abgesichert. Wenn das Kind aus dem Haushalt auszieht, so muss sich das Kind selber versichern. Übergangsweise besteht Versicherungsschutz. Je nach Gesellschaft und Tarif ist die Übergangsfrist zwischen 1 – 3 Monaten. Übt das Kind eine Berufsausbildung aus oder befindet sich im Studium und lebt im Haushalt seiner Eltern, so ist es nach wie vor über die Familienversicherung mitversichert.

Haftpflichtversicherung – Diese zusätzlichen Leistungen sollten mitversichert sein

  • 1. Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit
    Hier erbringt der Versicherer die Leistung auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
  • 2. Forderungsausfalldeckung
    In diesem Szenario sind Sie geschädigter. Hier erbringt der Versicherer auch dann die Leistung wenn der Schädiger, keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und dieser keine Zahlung an Sie leisten kann. Der Versicherer übernimmt hier den Schadensersatz und nimmt beim Schädiger Regress, sodass Sie Ihren Schadensersatz sofort geltend machen können.
  • 3. Gefälligkeitshandlungen
    Hier leistet der Versicherer auch dann, wenn Sie einem Bekannten oder einem Freund beim Umzug helfen und Sie hier versehentlich Sachen des Bekannten beschädigen. Dies sind sog. Gefälligkeitshandlungen.
  • 4. Verlust beruflicher Schlüssel
    Haben Sie berufliche Schlüssel? So können Sie sich auch gegen den Verlust dieser versichern. Gerade bei neuwertigen Chipkarten, welche als Schlüssel dienen, kann der Verlust teuer werden.

Je nach Ihrer persönlichen Situation sind weitere zusätzliche Leistungen mit zu versichern. Dies sollten Sie gemeinsam mit unseren Experten besprechen.

Haftpflicht im Urlaub oder auf Geschäftsreise

Eine gute Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Je nach Gesellschaft variiert die Dauer des Versicherungsschutzes. Ob Sie Schäden an einem gemieteten Auto oder Mobiliarschäden in einem Hotel verursachen, so kommt auch hier Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung?

Eine gute Haftpflichtversicherung ist schon für circa 3,50 € pro Monat erhältlich. Die Beiträge/Kosten einer Haftpflichtversicherung variieren je nach Leistungsumfang.

Kündigung einer Haftpflichtversicherung – Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate vor der Hauptfälligkeit. Die Hauptfälligkeit ist häufig das ursprüngliche Beginn-Datum.

Ein Beispiel:

Familie Beispiel schließt eine Haftpflichtversicherung zum 01.10.2012 ab. Der Versicherungsschutz beginnt zum 01.10.2012. Hier ist die Hauptfälligkeit der 01.10.2012.

Nun kommt es darauf an wie lange Ihr Vertrag läuft. Folgende Laufzeiten können gewählt werden:

  1. 1 Jahr
  2. 3 Jahre (hierbei erhalten Sie einen Rabatt auf den Beitrag)
  3. 5 Jahre (hier haben Sie schon nach 3 Jahren ein Kündigungsrecht)

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zudem, wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht. Hier können Sie nach Eingang des Schreibens vom Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich kündigen.

Haftpflichtversicherung wechseln

Wenn Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung nicht zufrieden sind oder Ihnen diese teuer erscheint, können Sie unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist jederzeit wechseln.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie mehrere Schäden bei der aktuellen Versicherung geltend gemacht haben, so kann ein neuer Versicherer den Antrag ablehnen.

Schadensfall ist eingetreten, wie melde ich diesen?

Für jede Versicherung die Sie haben, gibt es vertragliche Obliegenheiten. Das bedeutet, dass Sie bei einem eingetretenen Schaden, diesen sofort melden müssen und neben der Polizei in die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer treten. Häufig erhalten Sie im Nachgang die Schadensmeldung, welche Sie ordnungsgemäß und ehrlich beantworten müssen.

Unser Tipp

Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung über unsere Experten, erhalten Sie bei einem eingetretenen Schaden Unterstützung in der Schadensmeldung und erhalten jedes Jahr einen kostenlosen Versicherungscheck.