Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber für die Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer zusagt.

Als Arbeitgeber können Sie mit Einrichtung einer bAV, Lohnnebenkosten sparen und Ihre Arbeitnehmer beim Aufbau der Altersvorsorge unterstützen. Aber auch die Altersvorsorge von Führungskräften oder von wichtigen Key-Person kann mithilfe einer bAV optimal gestaltet werden.

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es 5 Durchführungswege. Welcher Durchführungsweg der richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Fragestellungen können dabei helfen:

  • bAV für Arbeitnehmer?
  • bAV für Führungskräfte?
  • bAV für die Geschäftsleitung oder Vorstände?
  • Sollen Lohnnebenkosten gespart werden?
  • Wie flexibel soll die Altersvorsorge sein?
  • Wie soll die Altersvorsorge bei Insolvenz gesichert sein?

Diese und weitere Fragen sind bei Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge im Vorfeld zu klären. Zwar bringt die bAV viele Vorteile, bringt aber auch ein gewisses Maß an Aufwand sich.

Nebst ist je nach Durchführungsweg die Frage der Haftung für das vom Arbeitnehmer eingezahlte Kapital eine wichtige Frage.

Ein Tipp

Wir stellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei Spezialisten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung. So haben Sie einen Ansprechpartner und planen mit diesem gemeinsam Ihr Vorhaben. Im Anschluss prüft der Spezialist für Sie welche Anbieter geeignet sind. Mit der unabhängigen und freien Auswahl von Versicherern in Deutschland erhalten Sie die für Sie beste Lösung.

Kontakt

Die 5 Durchführungswege im Überblick

1. Direktzusage/Pensionszusage

Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente.

Hier übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Leistungsverpflichtung.

Bei Insolvenz übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Leistungsverpflichtung. Beiträge hierfür sind vom Unternehmen zu tragen.

Diese Form der bAV eignet sich eher weniger für kleine Betriebe.

2. Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Unternehmen geleistet – finanziert entweder direkt von Ihnen (als Unternehmen) selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Ähnlich wie bei der Direktzusage sind die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz Ihres Unternehmens über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

3. Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließen Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab.

Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner sind somit Sie – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für Sie voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungs- aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dabei steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite im Vordergrund. Dementsprechend dürfen die Beiträge bei der klassischen Direktversicherung nur bis zu 35 % der Anlagemittel in Aktien investiert werden.

Bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht. Allerdings ist auch hier der Kapitalerhalt durch vorsichtige Kapitalanlage gesichert. Bei der Direktversicherung sind Sie als Arbeitgeber bis auf bestimmte Ausnahmefälle nicht zur Zahlung von Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) verpflichtet.

4. Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen.

Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund müssen Sie als Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) einzahlen.

5. Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt.

Der Fond orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen.

Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.

Fazit

Welche Durchführungswege die für Sie richtige sind, ermitteln Sie gemeinsam mit unseren Spezialisten. Über unseren Kontaktbutton Kontakt, können Sie Ihre Anfrage stellen oder Sie kontaktieren uns einfach unter +49 89 36076395.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Informationen online – Beratung offline

Nutzen Sie die Unterstützung unsere Geschäftskundenberater und Experten. Diese analysieren Ihre gewerblichen Risiken und erstellen Ihnen die für Ihren Unternehmenszweck passenden Angebote. Mit der Auswahl aller Versicherer in Deutschland erhalten Sie damit vollwertigen Versicherungsschutz zu einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis. Zusätzlich unterstützen wir Sie im Schadensfall und übernehmen die Schadensabwicklung für Sie.

Kontakt

Weitere wichtige Vorsorge für Unternehmer

Betriebliche Krankenversicherung

Krankheiten und Unfälle sind Ereignisse, von denen wir uns wünschen, möglichst ein Leben lang verschont zu bleiben. Leider gelingt das nicht immer. Gerade dann ist es gut zu wissen, dass im Ernstfall Ihre Mitarbeiter nicht alleine auf den gesetzlichen Schutz angewiesen sind.

Mehr erfahren

Inhalte