Basis-/Rürup-Rente

Immer weniger Berufstätige müssen die Rente von immer mehr Rentnern finanzieren. Eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. Mit der Rürup-Rente als Vorsorgemodell, erhalten Sie neben einer lebenslangen garantierten Rente steuerliche Förderung in der Ansparphase.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Die Basisrente, benannt durch den ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, welche zunächst auf Selbständige und Freiberufler abzielt, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Ebenso ist diese Form für Personen geeignet die ein sehr überdurchschnittliches Einkommen haben. Die umfassenden Steuervorteile in Form des Sonderausgabenabzugs nach §10 Einkommenssteuergesetz sind ein attraktives Argument für den Aufbau einer Altersvorsorge.

Rürup-Rente: Steuervorteil

Die Steuerersparnis ist ein Anreiz die private Altersvorsorge über die Rürup-Rente zu gestalten: Das Finanzamt erkennt derzeit bei der Steuererklärung Beiträge bis zu 22.766 € pro Jahr bei Alleinstehenden und 45.532 € bei Ehepaaren an.

Wichtiger Hinweis

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bereinigen. Es werden somit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente addiert und sind bis zu oben genannten Grenzen absetzbar.

Im Jahr 2016 können 82% der Beiträge als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dieser Satz steigt in 2%-schritten bis 2025 an, sodass die Beiträge ab dem Jahr 2025 zu 100% absetzbar sind.

In 2017 sind es folglich 84 Prozent.

Wie werden meine Beiträge investiert?

Die staatlich geförderte Rente gibt es in unterschiedlichen Anlageklassen. Hier ist es wichtig wie sicherheits- und chancenorientiert Sie sind.

Grundsätzlich erhalten Sie bei einer Rentenversicherung eine Grundverzinsung (Nicht bei Bank-/Fondssparplänen).

Je nach Ihrer persönlichen Risikoneigung werden Ihre Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere und/oder in chancenorientierten Wertpapieren wie bspw. Aktienfonds investiert.

Es gibt aber auch „Hybridlösungen“, bei welchen Sie zum einen eine Sicherheit erhalten wie bspw. eine garantierte Mindestrente oder Mindestkapital bei Auszahlung, aber gleichzeitig die Chance, am Kapitalmarkt Rendite zu erwirtschaften.

Folgende Risikoklassen können für Sie in Frage kommen:

Risikoklasse Beschreibung
I Sie erhalten eine garantierte Verzinsung von 1,25% in 2016 (0,9% in 2017). Ihre Beiträge werden nur in sicherheitsorientierte Wertpapiere angelegt.
II Hier erhalten Sie den größten Teil der Überschüsse (Gewinne der Gesellschaft) aus dem Deckungsstock des Lebensversicherers. Die Beiträge werden grundsätzlich in sicherheitsorientierten Wertpapieren angelegt.
III Hier werden Ihre Beiträge aktiv oder passiv über Fonds am Kapitalmarkt investiert. Der Aktienanteil kann je nach Marktlage niedriger oder höher ausfallen.
IV Hier haben Sie den größten Teil Ihrer Beiträge in chancenorientierten Fonds wie bspw. Aktienfonds investiert. Damit steigt auch die Schwankungsbreite bietet aber im Gegenzug eine möglich höhere Rendite als bei anderen Risikoklassen.

Wichtiger Hinweis

Den Garantiezins von 1,25 % erhalten sie nur noch bei Abschluss bis Ende 2016! Ab 2017 erhalten Sie 0,9 %. Bei manchen Anbietern nur noch 0,5 %.

Es ist festzuhalten, dass Sie mit höherer Risikoklasse größere Chancen auf eine höhere Auszahlung der Rente oder Kapital haben. Allerdings steigen zumeist die Kosten für den Vertrag mit steigender Risikoklasse. Eine höhere Risikoklasse sollte grundsätzlich erst ab einer Laufzeit von 20 Jahren gewählt werden.

Weitere Informationen zu Fonds finden Sie hier unter Fondssparplan.

Welche Erträge fließen in meine Rentenversicherung?

Aufgrund der verschiedenen Varianten kann hier keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich erhält der Sparer einen festen Garantiezins (1,25% bei Abschluss bis Ende 2016) und eine Überschussbeteiligung die sich wie folgt zusammensetzen kann:

  • Kapitalerträge am Kapitalmarkt
  • Wirtschaftlichkeit des Versicherers
  • Weniger Auszahlung als angenommen
  • Bewertungsreserven (bspw. Verkauf der Immobilien des Versicherers)
  • Schlussüberschuss

Mit welcher Verzinsung Sie rechnen können hängt stark davon ab für welchen Tarif, mit welcher Sicherheit, bei welcher Gesellschaft Sie sich entscheiden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die marktdurchschnittliche Gesamtverzinsung der Lebensversicherer in Deutschland liegt bei ca. 3,56 Prozent.

(Quelle: Assekurata - GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft; 28.01.2016)

Welche Kosten fallen bei einer Rürup-Rente an?

Je nach Modell fallen unterschiedliche Kosten an. Bei der gängigsten Form – die Rentenversicherung - sind die Kostenstrukturen unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Risikoklasse.

Grundsätzlich fallen folgende Kosten bei den Gesellschaften an:

  1. Abschluss- und Vertriebskosten (nicht oder nur gering bei Online-/Direktversicherer
  2. laufende Verwaltungskosten während der Ansparphase und Rentenphase
  3. laufende variable Kosten
  4. gegebenenfalls Fondskosten

Auf die Kosten sollten Sie bei der Auswahl eines Versicherers achten. Jedoch nicht ohne zu berücksichtigen, dass Sie dafür eine Leistung des Versicherer erhalten.

Das sind Leistungen wie bspw.:

  • eine lebenslange garantierte Mindestrente
  • Überschussbeteiligung
  • gegebenenfalls Kapitalerträge über die Fonds
  • Leistung bei Tod des Versicherten

Dennoch lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote mit Blick auf die Kostenstrukturen. Die Kosten sind zumeist in den Produktinformationsblättern oder direkt im Angebot dargestellt.

Vorteile und Nachteile der Basisrente

Bevor Sie sich für eine Form der Altersvorsorge entscheiden, sollten Sie die Vorteile und Nachteile der Basis-Rente kennenlernen und miteinander abwägen.

Ein Überblick:

Vorteile Nachteile
Steuerliche Entlastung:
Die Beiträge für die Basis Rente können anteilig von der Steuer abgesetzt werden, so dass sich eine große Steuerersparnis durch die Rentenversicherung ergeben kann.
Besteuerung der Rente:
Die ausgezahlten Renten müssen im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bis zum Jahr 2040 sind die Leistungen allerdings nur begrenzt steuerpflichtig.
Sicherheit:
Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und kann weder bei einer Privatinsolvenz noch bei einem Hartz-IV-Antrag angerechnet werden.
Begrenzte Vererbbarkeit:
Die Rürup-Rente kann grundsätzlich nicht vererbt werden. Sie können aber eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder vereinbaren.
Flexible Einzahlung:
In den Rürup-Vertrag kann flexibel eingezahlt werden. Sondereinzahlungen und Beitragsänderungen sind meistens jederzeit möglich.
Keine Kapitalauszahlung:
Bei der Rürup-Rente ist keine einmalige Auszahlung möglich. Die lebenslange Rente erhalten Sie - auch bei Kündigung - frühestens ab 60 Jahre, bei Verträgen ab 2012 ab 62 Jahre.
Lebenslange Rentenzahlung:
Die Anbieter von Rürup-Verträgen garantieren eine lebenslange Rentenzahlung, so dass Sie im Alter mit regelmäßigen Einkünften rechnen können. Das bedeutet, dass auch wenn Ihr Kapital aufgebraucht ist, Sie dennoch die Rentenzahlungen erhalten.

Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile, dafür aber auch eine eingeschränkte Flexibilität.

Welche Zusatzleistungen kann ich vereinbaren?

Bei einer Rürup-Rente können Sie zusätzliche Leistungen wie folgt vereinbaren:

  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Hinterbliebenen Rente für den Todesfall

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Sie haben die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Ihren Rürup-Vertrag aufzunehmen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den existenziellsten Absicherungen für jeden.

Weiteführende Informationen finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hinterbliebenen Rente für den Todesfall

Hier werden zwei Situationen betrachtet:

Ansparphase: Grundsätzlich ist das Kapital in einem Rürup-Vertrag bei Tod nicht vererbbar. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Hinterbliebenen-Vorsorge einzurichten, sodass Ihre Hinterbliebenen im Todesfall Leistungen wie Kapitalzahlungen erhalten.

Rentenphase: In der Rentenphase können Sie im Todesfall die Rente über die sog. Rentengarantiezeit vererben. Diese können Sie bei dem jeweiligen Versicherer von 1 bis zu 25 Jahre vereinbaren. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung bis zum Ablauf dieser Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird.

Kann ich einen Rürup-Vertrag kündigen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Vertrag nur in Ausnahmefällen kündigen. Allerdings besteht die Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das heißt, die Beiträge welche Sie bereits eingezahlt haben, werden nicht sofort ausgezahlt. Ihre eingezahlten Beiträge werden dafür aber mit einer fortlaufenden Verzinsung bis zum Rentenbeginn verzinst. Zu beachten ist, dass die ursprünglich berechnete Rente niedriger ausfällt aufgrund der eingestellten Beitragszahlung.

Mehr Informationen zur Rürup-Rente

Die genaue Planung einer Altersvorsorge ist sehr wichtig. Gerade bei einer Rürup-Rente sollten Sie nicht auf eine Beratung verzichten. Zu vielseitig und unterschiedlich sind die Tarife der Versicherer. Insbesondere die Entscheidung welchen Anbieter mit welcher Risikoneigung Sie wählen, sollte vorher mit einem unserer Experten besprochen werden. Möglicherweise sind andere Vorsorgeformen ebenso interessant für Sie.