Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bringt viele Vorteile mit sich. Kurze Wartezeiten beim Arzt, qualitative hochwertige Behandlungen bei Humanmedizinern und Zahnärzten sowie Medikamente. Das bekommen Sie nur durch eine private Krankenversicherung (PKV) oder durch Abschluss von entsprechenden Krankenzusatzversicherungen. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden Sie, welche Leistungen Sie bevorzugen und können damit den Beitrag selber bestimmen.

Wer kann eine PKV abschließen?

Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Angestellte und Arbeiter können sich privat krankenversichern sofern dieser Personenkreis über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient. Sie müssen sich dafür nur von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen und können dann in die private Krankenversicherung eintreten.

Welche Leistungen erbringt eine PKV im Verhältnis zur GKV?

Bei der PKV entscheiden Sie, welche Leistungen hochwertig sein sollen und welche weniger. Folgende Bereiche sind grundsätzlich im Leistungsumfang einer PKV enthalten:

  • Ambulant
  • Stationär
  • Zahn

Zunächst sind die Leistungen die der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei der Auswahl Ihrer PKV die Leistungen auf Ihr Wunschniveau zu erhöhen. Sie können also beispielsweise im stationären Bereich ein 1-Bett oder 2-Bettzimmer vereinbaren anstatt des üblichen Mehrbettzimmers. Im Zahnbereich können Sie die Erstattungssätze auf bis zu 95% erhöhen. Das bedeutet, dass Sie bei bester Behandlungsmethoden, gerade einmal 5% der Kosten selber übernehmen müssen. Ebenso können Sie im ambulanten Bereich neben Heilmedizinern die Erstattungssätze nach der Gebührenordnung für Ärzte höher vereinbaren bis hin zur Honorarvereinbarung bei Spezialisten und vieles mehr.

Einkommensgrenzen für Angestellte und Arbeiter

Angestellte und Arbeiter können eine PKV abschließen, wenn ihr Gehalt/Lohn die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet. Im Jahr 2016 bedeutet dies, dass Sie als Arbeitnehmer jährlich mehr als 56.250 € brutto verdienen müssen um in eine PKV wechseln zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich dem Lohnniveau in Deutschland angepasst. Fallen Sie durch einen Jobwechsel oder durch die Erhöhung der Einkommensgrenze erneut unter die Versicherungspflichtgrenze, sind Sie automatisch wieder versicherungspflichtig und müssen sich in der GKV versichern lassen.

Die JAEG beträgt ab 2017: 57.600 €

Was kostet eine PKV?

Aufgrund der freien Auswahl des Leistungsniveaus in der PKV können Sie den Beitrag selber beeinflussen. Neben den Leistungen die Sie wünschen sind Ihr Alter und Gesundheitszustand, Faktoren für die Beitragshöhe. Ebenso haben Sie die Möglichkeit einen Selbstbehalt für den Besuch beim Humanmediziner oder beim Zahnarzt zu vereinbaren, sodass der Beitrag für Sie günstiger werden kann.

Junge Personen bei gutem Gesundheitszustand, erhalten eine PKV schon ab 200 €. Zusätzlich ist zu berücksichtigen ob Sie Kinder haben, die mitversichert werden müssen. Hierfür gibt es spezielle Regelungen ab wann ein PKV-Versicherter seine Kinder und ggf. Ehefrau mitversichern muss.

Eine PKV kann durchaus günstiger sein als die GKV und dabei mehr leisten. Wenn Sie Angestellter oder Arbeiter sind erhalten Sie auch einen Zuschuss des Arbeitgebers zu Ihren PKV-Beiträgen.

Unser Tipp

Nutzen Sie unsere Experten für die Einschätzung Ihrer Situation und die Auswahl und Vergleich verschiedener PKV-Tarife. Auf Wunsch erhalten Sie eine umfängliche Beratung.

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Arbeitgeberanteil zur PKV

Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitgeberzuschuss zum Versicherungsbeitrag. Dieser beträgt 50 Prozent der Kosten für die private Krankenversicherung, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2016 beträgt der vorgeschriebene Höchstbetrag 309,34 € pro Monat. Allerdings kann der Arbeitgeber auch freiwillig mehr als den vorgeschriebenen Höchstbeitrag leisten.

Im Jahr 2017 beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung:

  • 317,55 €
  • 55,76 €

Gesamt: 373,31 €

Worauf ist bei der Auswahl der geeigneten PKV zu achten?

Zunächst gibt es einige private Krankenversicherer mit vielen verschiedenen Tarifen. In 2016 beträgt die Zahl der im PKV-Verband registrierten Mitglieder (Privaten Krankenversicherer) 49. Eine Auswahl der richtigen Tarife wird damit immer schwerer.

Neben Ihren Wunschleistungen und die Vereinbarung eines möglichen Selbstbehalts, ist darauf zu achten, welche Versicherer für welche Tarife in der Vergangenheit die Beiträge erhöht haben und voraussichtlich in Zukunft erhöhen werden. Je nach Geschäftspolitik des Versicherers sind Kennzahlen zur Sicherheit und Finanzkraft sowie zum Erfolg und Leistungen ausschlaggebend für die richtige Auswahl des Versicherers und Tarif.

Unser Tipp

Nutzen Sie unsere Experten für die Auswahl von Versicherern und Tarife. Damit erhalten Sie Ihre individuellen Angebote und vergleichen diese gemeinsam mit Ihrem Berater.

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Können die Beiträge zur PKV steigen?

Wie bei der gesetzlichen Krankenkasse können die Beiträge zur PKV ebenso steigen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können grundsätzlich jedes Jahr vom Versicherer erhöht werden. Für eine Erhöhung gibt es verschiedene Gründe. Anstieg der Gesundheitskosten aufgrund von Technologie aber auch die immer steigende Alterung von Menschen sind allgemeine Gründe und sind damit für alle Krankenversicherer relevant. Zu diesen Gründen kommt es auch auf den jeweiligen Tarif an, welchen Sie für sich auswählen. Denn hier kann es vorkommen, dass ein Versicherer einen Tarif anpasst und den anderen nicht oder geringer.

Die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse wird meist über die Anpassung der sog. Beitragsbemessungsgrenze oder Erhöhung des Beitragssatzes durchgeführt.

Beitragsrückerstattungen in der PKV

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über eine private Krankenversicherung Beiträge zurückerstattet bekommen. Hier gibt es Versicherer die eine Rückerstattung garantieren oder erfolgsabhängig auszahlen.

Ein Beispiel:

Der Beitrag zur PKV beträgt 500 €. Der Versicherer zahlt 3 Monatsbeiträge zurück, sofern keine Arztrechnungen gestellt worden sind bzw. nicht über die Selbstbeteiligung hinausgehen.

Nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses zahlt der Versicherungsnehmer rund 250 € für die PKV. Die Beitragsrückerstattung würde nach Ablauf des Kalenderjahres 1.500 € betragen.

Diese wird dem PKV-Versicherten zurückgezahlt.

PKV im Rentenalter

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die PKV im Rentenalter. Durch steigende Gesundheitsausgaben im Rentenalter ist die PKV eine wichtige Versicherung gerade für Rentner. Durch mögliche Beitragsanpassung bis zum Rentenalter und der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses bei Angestellten kann der Beitrag im Rentenalter hoch sein. Hierfür gibt es jedoch die Möglichkeit einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenkasse zu beantragen und bei Vertragsabschluss eine garantierte Reduzierung der Beiträge mit dem Versicherer zu vereinbaren.

Gültigkeit der privaten Versicherung im Ausland

Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung im europäischen Ausland uneingeschränkten Schutz, im außereuropäischen Ausland gilt der Schutz einen Monat. Je nach Tarif kann die private Krankenversicherung auch länger als einen Monat leisten, hier kommt es darauf an, welchen Tarif Sie haben. Alternativ kann man auch mittels einer Auslandsreisekrankenversicherung den Versicherungsschutz für das Ausland erweitern. Dies gilt auch bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Gesundheitsprüfung

Für die Einschätzung ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt, wird eine Risikoprüfung vorgenommen. Hier werden Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte gestellt.

Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragsstellung. Liegen relevante Einschränkungen vor, wie bspw. Allergien, wird ein weiterer Fragebogen hierzu benötigt oder ein Arztbericht. Unter anderem sind bei der Antragsstellung folgende Angaben zu machen:

  1. Gesundheitszustand, aktuelle Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
  2. Alter

Diese Angaben müssen immer vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollten die Angaben unvollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß sein, so kann der Versicherer jederzeit vom Vertrag zurück treten sobald dieser Kenntniss darüber erlangt.

Daher ist es sehr wichtig, bei der Antragsstellung alle Fragen korrekt zu beantworten. Im Zweifel können Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Vesicherer sich den erforderlichen Arztbericht einholen kann.

Wichtiger Hinweis

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

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Kann ich meine PKV kündigen und wechseln?

Sie können Ihre PKV mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Jahres kündigen. Stichtag ist hier der 30.09. eines jeden Jahres.

Kann ich von der PKV in die GKV wechseln?

Der Wechsel von der PKV zur GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Hier gibt es zum einen den „Statuswechsel“, also bspw. Beendigung einer Selbstständigkeit und Einstieg am Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer mit einem Gehalt/Lohn unterhalb der JAEG.

Zum anderen können Sie als Arbeitnehmer in die GKV wechseln, wenn Ihr Bruttogehalt ein Jahr lang unter der JAEG (56.250 €) gelegen hat.

Unser Tipp

Wenn Sie nur knapp über der JAEG verdienen, so können Sie mit einer Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge Ihr Bruttogehalt reduzieren sodass Sie ggf. dann unter der JAEG verdienen und somit in die GKV wechseln können.

Für weiterführende Informationen zur PKV

Der Abschluss einer PKV sollte nicht ohne eine ausreichende Beratung getätigt werden. Gerade die Leistungen oder die Auswahl des richtigen Versicherers stellen für viele Menschen eine Herausforderung dar. Zu vielseitig und unterschiedlich sind die Tarife in ihrer Ausgestaltung.

Daher empfehlen wir eine Beratung durch unsere Experten.