Ambulante und stationäre Zusatzversicherung

Eine ambulante und stationäre Zusatzversicherung leistet finanzielle Unterstützung für Heilbehandlungskosten, Hilfs- und Heilmittel und Kosten für medizinische Aufenthalte in Krankenhäuser und auf Kuren. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Sie je nach Tarif, privatärztliche Versorgung und Chefarztbehandlungen. Mit diesen Zusatzversicherungen genießen Sie hochwertige medizinische Behandlungen und Kostenerstattungen für besonders teure Maßnahmen, für welche eine gesetzliche Krankenkasse keine oder nur geringe Zahlung leistet.

Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken.

1. Was leistet die ambulante Zusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung leistet für medizinische Behandlungsmethoden und leistet finanzielle Unterstützung im Bezug von Heil- und Hilfsmitteln. Mit dieser Zusatzversicherung erhalten Sie auch medizinische Behandlung von Privatärzten oder Spezialisten. Somit kommen Sie in den Genuss eines Privatversicherten und erhalten eine sehr gute Gesundheitsversorgung.

1.1. alternative Heilbehandlungsmethoden

Behandlungen beim Heilpraktiker werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur in den seltensten Fällen übernommen. Zu den wenigen angebotenen Leistungen für alternative Heilmethoden zählt die Kostenübernahme für die Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen. Dies kann über die Dauer sehr teuer werden. Eine ambulante Zusatzversicherung mit Einschluss von alternativen Heilbehandlungsmethoden erstattet im Durchschnitt zwischen 70 und 80 Prozent.

Erstattung erhalten Sie u. a. für folgende Heilbehandlungsmethoden:

  • Akupunktur
  • Physiotherapie
  • Eigenblutbehandlung
  • Akupressur

Im Gesundheitswesen profilieren sich immer mehr Heilpraktiker und deren alternative Heilbehandlungsmethoden, da diese Form der Humanmedizin belegbare Erfolge verspricht.

1.2. Heil- und Hilfsmittel

Eine ambulante Zusatzversicherung deckt zumeist auch Kosten für medizinische Heil- und Hilfsmittel ab. Medizinische Hilfsmittel sind zum Beispiel:

  • Prothesen
  • Bandagen
  • Hörhilfen
  • Rollstühle

Hilfsmittel sind oftmals sehr teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten, sodass gute Hilfsmittel ohne einer ambulanten Zusatzversicherung sehr teuer werden.

Unter Heilmittel versteht man in der Regel Therapien und Anwendungen wie:

  • Massagen
  • Physiotherapie
  • Logopädische Maßnahmen
  • Ergotherapie
  • und weitere

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bei medizinischer Notwendigkeit einen Teil der Heilmittel oder nur für eine bestimmte Zeit. Heilmittel müssen immer vom Arzt verordnet werden. In Regelfällen hat ein Patient Anspruch auf bis zu 6 Therapieanwendungen pro Quartal aus dem physikalischen Bereich und bis zu 10 Sitzungen in der Logopädie.

Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, muss er mit der nächsten Sitzung bis zum nächsten Quartal und einer neuen Verordnung warten oder er kann gemeinsam mit seinem Arzt einen Sonderantrag für ein solches Heilmittel bei der Krankenkasse stellen.

Mit der ambulanten Zusatzversicherung erhalten Sie auch hier medizinische Versorgung in höchster Qualität.

1.3. Das Krankentagegeld

Zu einer ambulanten Zusatzversicherung können Sie auch ein Krankentagegeld vereinbaren. In den meisten Fällen erhalten Arbeitnehmer für die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung für 6 Wochen.

Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit für länger als 6 Wochen wird ein Krankengeld Seitens der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Dieses Krankengeld entspricht entweder 90% des letzten Nettogehalts oder 70 % des letzten Bruttogehalts. In einigen Fällen wird 90% des letzten Nettogehalts gezahlt. Um hier die finanzielle Lücke zu schließen ist es sinnvoll ein entsprechendes Krankentagegeld zu vereinbaren.

Gerade für Selbständige, welche kein Krankentagegeld über die private- oder gesetzliche Krankenversicherung haben, ist ein KT sinnvoll.

2. Was leistet eine stationäre Zusatzversicherung?

Mit einer stationären Zusatzversicherung können Sie selber bestimmen, welche Leistungen Sie bei Aufenthalt in einem Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten.

Sie können bei Abschluss der Versicherung wählen ob Sie bei medizinisch bedingten Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer, Zweibettzimmer oder Einbettzimmer untergebracht werden möchten.

Ebenso können Sie die Behandlung durch den Chefarzt sowie Privatarzt vereinbaren.

Somit erhalten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung in einem Hospital.

2.1. Kuren

Zwar werden Kurmaßnahmen prinzipiell von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Rentenversicherung übernommen, doch zahlt sie nur einen minimalen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten lassen sich durch eine stationäre Zusatzversicherung, speziell Kuren-Zusatzversicherung absichern. Sie erhalten dann ein Kurtagegeld, mit denen beispielsweise die ärztlichen Behandlungen während einer Kur, physikalische Therapien (basierend u. a. auf Wärmetherapien, Wasseranwendungen oder UV-Licht), Kurmittel und Arzneien bezahlt werden. Außerdem übernimmt diese Krankenzusatzversicherung die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung des Behandelten während einer Kur.

Je nach Tarif müssen Sie sich vorher eine schriftliche Zusage des Versicherers einholen.

2.2. Das Krankenhaustagegeld

Mit einem Krankenhaustagegeld vereinbaren Sie einen festen Geldbetrag, welcher für jeden Tag im stationären Aufenthalt vom Versicherer gezahlt wird.

2.3. Die Gesundheitsprüfung

Für die Einschätzung ob und zu welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt, wird eine Risikoprüfung vorgenommen. Hier werden Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte gestellt.

Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragsstellung. Liegen relevante Einschränkungen vor, wie bspw. Allergien, wird ein weiterer Fragebogen hierzu benötigt oder ein Arztbericht. Unter anderem sind bei der Antragsstellung folgende Angaben zu machen:

  1. Gesundheitszustand, aktuelle Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
  2. Alter

Diese Angaben müssen immer vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollten die Angaben unvollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß sein, so kann der Versicherer jederzeit vom Vertrag zurück treten sobald dieser Kenntniss darüber erlangt.

Daher ist es sehr wichtig, bei der Antragsstellung alle Fragen korrekt zu beantworten. Im Zweifel können Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass der Vesicherer sich den erforderlichen Arztbericht einholen kann.

Wichtiger Hinweis

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Kontakt

3. Kombipaket für Krankenzusatzversicherungen

Bei einer Krankenzusatzversicherung haben Sie nicht nur die Wahl zwischen verschiedenen Leistungsbausteinen, sondern auch zwischen einer Vielzahl von Tarifen. Dabei können Zusatzversicherungen für einzelne Leistungen oder Kombipakete abgeschlossen werden. So können Sie die Leistungen für Zähne, ambulante Behandlungen oder stationären Aufenthalt kombinieren. Ebenso sind Tagegelder mit vereinbar.

Unser Tipp

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit einem unserer Experten. So erhalten Sie individuelle Angebote, bestehend aus den Leistungsbausteinen die Sie wünschen.


Übersicht

  1. Was leistet die ambulante Zusatzversicherung?
    1. Alternative Heilbehandlungsmethoden
    2. Heil- und Hilfsmittel
    3. Das Krankentagegeld
  2. Was leistet eine stationäre Zusatzversicherung?
    1. Kuren
    2. Das Krankenhaustagegeld
    3. Die Gesundheitsprüfung
  3. Kombinationen von Krankenzusatzversicherungen